Alle Mitglieder sind herzlich entsprechend der Satzung zur jährlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins eingeladen.
Entsprechend unserer Satzung, § 9, verfügen Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr über ein Stimmrecht, welches nur persönlich wahrgenommen werden kann. Gesetzliche Vertreter von minderjährigen Mitgliedern können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Ihnen wird ein Rede- und Antragsrecht eingeräumt.
Die Tagesordnung wurde per Mail versendet.
Weitere Anträge zur Tagesordnung müssen laut Satzung eine Woche vor dem Versammlungstermin, d.h. bis zum 23.03.19 schriftlich (Poststempel oder auch per Mail) beim Vorstand eingereicht werden.
Wir würden uns über eine regeTeilnahme sehr freuen.